Nr.:402, 2. Dezember 2021, Pressemitteilung zum Beschluss des Ministerkomitees auf seiner 1419. Sitzung über die Umsetzung des EGMR-Urteils Kavala gegen die Türkei (Nr. 28749/18)

Republik Türkiye Außenministerium 02.12.2021

Das Ministerkomitee des Europarats hat heute (2. Dezember 2021) einen Beschluss gefasst und der Türkei mitgeteilt, dass sie die Absicht hat, den Fall Kavala an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu übertragen, um festzustellen, ob die Türkei das Urteil in der Rechtssache Kavala gegen die Türkei umgesetzt hat.

Im Einklang mit dem Grundsatz der Achtung anhängiger Gerichtsverfahren fordern wir den Europarat auf, weitere Schritte zu vermeiden, die eine Einmischung in die unabhängige Justiz bedeuten würden. Jeder, und vor allem das Ministerkomitee des Europarates, sollte die von unabhängigen und unparteiischen Gerichten geführten Gerichtsverfahren respektieren und ihnen vertrauen.

Als Gründungsmitglied des Europarats ist sich die Türkei ihrer Verantwortung bewusst, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt. Die Türkei hat bisher 3.674 Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt, 128 davon in diesem Jahr.

Das Ministerkomitee, das die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überwacht, hat derzeit eine große Anzahl von Fällen auf seiner Tagesordnung. Wir halten es für einen inkonsequenten Ansatz, das Kavala-Urteil regelmäßig auf der Tagesordnung zu halten, während es ältere Urteile zu einer Vielzahl von Fällen gibt, die noch von anderen Staaten umgesetzt werden müssen. Die Einleitung bestimmter Mechanismen, die im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Verfügung stehen, gegen bestimmte Länder, die auf politischen Erwägungen und nicht auf rechtlichen und fairen Kriterien beruhen, untergräbt in erster Linie den Ruf des Europarates.

Wenn das Ministerkomitee des Europarats die Effektivität des Menschenrechtssystems aufrechterhalten will, sollte es diesen voreingenommenen und selektiven Ansatz beenden und die Umsetzung von EGMR-Urteilen in Bezug auf alle Mitgliedstaaten unparteiisch vornehmen.

Atatürk

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