Vollmacht bei örtlichen Notaren, 18.04.2024

-Die Vollmachten, insbesondere solche betr. Immobilien, die in der Türkiye beim Grundbuchamt eingesetzt werden, müssen in der Sprache des Notars (deutsch) verfasst und in beurkundeter Form vorgelegt werden. Die Identitätsfeststellung des/der türkischen Staatsangehörigen muss nach dem gültigen türkischen Personalausweis bzw. Blauer Karte (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, türkische Id.-Nr.:)durchgeführt werden. Eine Kopie des Personalausweises und ein aktuelles Passbild des Vollmachtgebers müssen beigefügt und beglaubigt (bzw. gestempelt) werden.

-Die Befugnisse, die bei der Vollmacht erteilt werden, müssen detailliert und der Absicht entsprechend eindeutig formuliert werden.

-Möglichst jede Seite der Vollmacht muss mit der Unterschrift des Vollmachtgebers versehen werden.

-Daten des Vollmachtnehmers (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, türkische Id.-Nr.:)müssen auf der Vollmacht unbedingt aufgenommen werden.

-Falls der Vollmachtgeber der Sprache des Notars (deutsch) nicht mächtig ist, muss ein beeidigter Übersetzer hinzugezogen werden und die Unterschrift des Übersetzers muss auf der Vollmacht durch den Notar beglaubigt werden.

-Falls der Vollmachtgeber Analphabet ist bzw. nicht in der Lage ist zu unterzeichnen, müssen zwei Zeugen (die nicht mit dem Vollmachtgeber verwandt oder verschwägert sein dürfen) anwesend sein. Identität und Anschriften sowie Unterschriften der Zeugen, Fingerabdruck der Vollmachtgeber müssen durch Notar den festgestellt und beglaubigt werden.

-Es wird empfohlen, ab dem 65. Lebensjahr ein ärztliches Attest über die Feststellung der Zurechnungsfähigkeit des Vollmachtgebers der Vollmacht beizufügen.

-Nach der Ausstellung der Vollmacht beim Notar, muss die Vollmacht beim Amtsgericht mit einer Apostille-Bestätigung versehen werden. Die mit Apostille-Bestätigung versehene Vollmacht kann man in der Türkiye bei einem Notar übersetzen lassen und weiterverwenden.

-Falls die Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer, der beim Generalkonsulat registriert ist, durchgeführt ist, muss die Übersetzung beim Generalkonsulat beglaubigt werden.

-Vollmachten betr. Immobilien beim Grundbuchamt, Pkw-Kauf bzw. Verkauf, Scheidung, Anerkennung von ausländischen Beschlüssen, Betreuungsangelegenheiten, Zivilsachen müssen mit einem aktuellen Passbild des Vollmachtgebers versehen und durch den Notar überstempelt werden.

Wie regelt man seine Angelegenheiten in der Türkiye, wenn der Vollmachtgeber unter Betreuung steht?

-Personen, die wegen Altersschwäche, Behinderungen, geistigen Krankheiten und gesundheitlichen Problemen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selber zu erledigen, müssen einen in der Türkiye gerichtlich bestellten Betreuer (türk.: ‘‘Vasi‘‘) haben.

Atatürk

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